Kein Ende im Kartellverfahren

Veröffentlicht am 29.01.2015 in Landespolitik

Auch die weiteren Zugeständnisse der Landesregierung im Bereich der Holzvermarktung konnten das Bundeskartellamt nicht überzeugen. Im jüngsten Schreiben des Kartellamtes an die Landesregierung wurden nunmehr sogar zentrale Tätigkeiten zur Sicherung der Nachhaltigkeit und der Funktionenvielfalt der Wälder als wirtschaftliche Aktivitäten eingestuft, die dem Wettbewerbsrecht unterliegen. Hierunter fallen etwa die Forsteinrichtung, die forsttechnische Betriebsleitung und der forstliche Revierdienst. Die Landesregierung hat daraufhin ihre Verpflichtungszusage an das Kartellamt am 26.01. zurückgezogen. 

„Das Verhalten des Bundeskartellamtes ist nicht nachvollziehbar“ so der forstpolitische Sprecher der SPD Landtagsfraktion Hans-Peter Storz. „Um Schaden für das Land und die Wirtschaft Baden-Württemberg abzuwenden, muss das Kartellamt deutlich und widerspruchsfrei Stellung beziehen. Drohungen mit Untersagungsverfügungen sind keine Hilfe“ ist sich Storz sicher.

 
 

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