Meine Initiativen im Landtag

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, durch die ein Abgeordneter die Regierung kontrollieren, Ministerien auf Probleme hinweisen und Themen in den Landtag einbringen kann. An dieser Stelle möchte ich einige dieser Möglichkeiten vorstellen.

Kleine Anfragen

Mit kleinen Anfragen können Abgeordnete einzeln oder mit anderen Abgeordneten zusammen Fragen an die Regierung stellen. Die Kleine Anfrage darf maximal 10 Fragen umfassen und muss von der Regierung innerhalb von 3 Wochen schriftlich beantwortet und für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich veröffentlicht werden.

Große Anfragen

Für große Anfragen benötigt es 15 Abgeordnete oder eine Fraktion. Mit der großen Anfrage können diese eine Stellungnahme von der Landesregierung zu bestimmten Themen und Fragen verlangen und eine Debatte im Landtag auslösen.

Antrag

Mit einem Antrag kann die Regierung zu einem bestimmten Handeln veranlasst werden. Um einen Antrag einzubringen benötigt es mindestens fünf Abgeordnete oder eine Fraktion.

Abgeordnetenbrief

Um Einzelfragen oder persönliche Anliegen zu klären, nutze ich das Instrument des Abgeordnetenbriefs. Ich schreibe an die zuständigen Ministerien und bitte um Auskunft oder um Prüfung von Entscheidungen von Regierung und Verwaltung. Die angeschriebenen Ministerinnen und Minister müssen wie bei einer kleinen Anfrage innerhalb von drei Wochen antworten. Dies ist der Geschäftsordnung des Landtags geregelt. Abgeorndetenbriefe und die dazu eingehenden Antworten werden in der Regel nicht veröffentlicht.

 

Auf den folgenden Seiten berichte ich, welche Initiativen ich bisher in den Landtag eingebracht habe. Außerdem dokumentiere ich meine Landtagsreden.

Eine Übersicht über alle Initiativen des Landtags inkl. Suchfunktion finden Sie im PARLIS des Landes Baden-Württemberg.

 

Mit meinem Terminüberblick möchte ich Ihnen einen Einblick in meinen Terminkalender geben. Nicht alle Termine, die ich wahrnehme, sind öffentlich zugänglich. Bei Interesse an einer Teilnahme wenden Sie sich daher bitte an die jeweiligen Veranstaltenden.