Hohe Hürden für Kiesabbau bei Hilzingen

Veröffentlicht am 02.07.2014 in Landespolitik

Raumordnungsverfahren erforderlich - Storz fragte Landesregierung

Eine umfangreiche und mehrstufige Prüfung ist notwendig, bevor im Dellenhau bei Hilzingen Kies gefördert werden darf. Dies geht aus der Antwort des Ministeriums für den Ländlichen Raum auf eine kleine Anfrage des Singner Landtagsabgeordneten Hans-Peter Storz (SPD) hervor. Die anliegenden Gemeinden wehren sich gegen die Pläne und zwar mit Aussicht auf Erfolg. „Die Landesregierung macht deutlich, dass der geplante Kiesabbau einen erheblichen Eingriff in die Natur bedeutet und daher gründlich auf seine Umweltverträglich geprüft werden muss,“ sagte Storz in einer ersten Bewertung der Antwort. (Bild: Sabine-Susann Singler - pixelio.de)

Da die geplante Abbaufläche im Dettenhau über zehn Hektar groß ist, handelt es sich bei dem Projekt um eine  sogenannte raumbedeutsame Maßnahme. Dies habe zur Konsequenz, dass das Regierungspräsidium ein Raumordnungsverfahren einleiten müsse. Diese Verfahren habe die Aufgabe, zu überprüfen, ob ein Kiesabbau an dieser Stelle für die Region verträglich ist. Storz: „Die Regierung betont ausdrücklich, dass das Dellnhau nicht nur im Landschaftsschutzgebiet, sondern auch im Wasserschutzgebiet Tiefbrunnen Remishof liegt.“ Es handle sich um einen regionalen Grünzug. In der Abbaufläche liege zudem ein denkmalgeschütztes Hügelgrab. „Diese Aufzählung macht deutlich, dass es viele Argumente gibt, die gegen Kiesabbau in diesem Waldstück sprechen“, betonte Storz.

 

Ein Vorverfahren müsse klären, ob auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung  erforderlich ist, schreibt das Ministerium weiter. Dies liege nahe, weil der Dellenhau unmittelbar neben einem besonders schutzwürdigen FFH-Gebiet liege.

 

Bis es zu einem Genehmigungsverfahren komme, müsse das interessierte Abbau-Unternehmen zunächst eine Einigung mit dem Grundstückseigentümer, das ist der Landesbetrieb Forst BW, herbeiführen. Erst danach könne der Unternehmer beim Regierungspräsidium Freiburg das Raumordnungsverfahren beantragen.

 

Die Frage, ob der Dellenhauer Kies für den Export in die Schweiz bestimmt sei, spiele im Genehmigungsverfahren keine Rolle, heißt es in der Antwort des Ministeriums. Auflagen, dass der gewonnene Kies ganz oder teilweise in Deutschland verbleiben müsse, entspreche nicht der „marktwirtschaftlichen Ordnung“ Deutschlands.“

 

Selbst wenn der Kiesabbau im Raumordnungsverfahren als regional verträglich eingestuft werde, sei dies kein Freibrief für die Bagger. Zuvor müsse das Landratsamt die Zulässigkeit des Abbaus feststellen und die Eingriffe in Natur und Landschaft bewerten. Dazu werden die betroffenen Gemeinden Hilzingen, Rielasingen-Worblingen und Gottmadigen sowie die Stadt Singen und der Landesbetrieb Forst angehört. Beteiligt werde auch der Landesnaturschutzverband.

 

„Die Landesregierung hat meines Erachtens deutlich gemacht, dass zusätzlicher Kiesabbau im Hegau wenig Aussicht auf Genehmigung hat.“ In gewisser Hinsicht sei die Antwort auf die kleine Anfrage eine Argumentationshilfe gegen eine neue Kiesabbaustätte, meint Storz.

 

Eine kleine Anfrage ist ein Instrument eines einzelnen Abgeordneten, um die Landesregierung zu kontrollieren. Nach Eingang der Anfrage habe die Regierung drei Wochen Zeit, um die Fragen zu beantworten. Bis die Antwort auf Storz Fragen zum Kiesabbau einging, dauerte es allerdings länger, weil das Ministerium um Fristverlängerung gebeten hatte, da eine Abstimmung mit dem Ministerium für Umwelt und Energie erforderlich war. Kleine Anfragen werden wie alle anderen Aktivitäten im Parlament dokumentiert. Diese Anfrage erhält die Drucksachennummer 15/5022.

 
 

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