Bei der Wolfsabwehr braucht es klare Regeln

Veröffentlicht am 05.09.2023 in Landespolitik

Grund für Panik gibt es nicht, doch Wölfe breiten sich in Baden-Württemberg aus - auch in touristisch genutzten Gebieten und stark frequentierten Ballungsräumen. Erstmals wurde ein Wolf nur rund 20 Kilometer entfernt von Stuttgart gesichtet. Für den SPD-Landtagsabgeordneten Hans-Peter Storz steht fest: Nun muss besonnen, aber vorrausschauend gehandelt werden.

In der Antwort auf eine Anfrage von Storz sieht das baden-württembergische Umweltministerium keine direkte Gefahr für die Bevölkerung oder den Tourismus. Storz, der auch jagd- und tourismuspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion ist, stimmt dem zu: „Seit der Rückkehr von Wölfen nach Deutschland vor mehr als 20 Jahren ist nicht eine einzige Wolfsattacke auf Menschen dokumentiert worden. Das sollte man bei aller Aufregung nie vergessen.“ Dennoch rät Storz zur Vorsorge – und ist deswegen auch enttäuscht, dass das grün geführte Ministerium bislang keine Notwendigkeit sieht, ähnlich wie im Nahbarland Bayern eine Wolfsverordnung zu schaffen, um die komplexe Rechtslage in Sachen Wolf zu bündeln. Das Stuttgarter Ministerium verweist lediglich auf das Bundesnaturschutzgesetz und die gesetzlich vorgegebene Einzelfallprüfung. Für Hans-Peter Storz ist das viel zu wenig: „Es ist sehr unwahrscheinlich, aber eben nicht völlig unmöglich, dass ein Wolf in der dicht besiedelten Landschaft Baden-Württembergs gegenüber den Menschen übergriffig wird. Für diesen Notfall brauchen wir die Möglichkeit einer schnellen Entnahme des Wolfs, und die hätten wir, wenn die Landesregierung eine Wolfsverordnung erlassen würde.“

Besondere Probleme gerade auch für den Tourismus befürchtet Storz unterdessen durch eine besondere Form der Wolfsabwehr, nämlich durch sogenannte Herdenschutzhunde, die allein und ohne Aufsicht bei den Herden im Gehege bleiben. Diese Tiere könnten überreagieren, gerade auch bei Wanderern, die mit eigenen Hunden unterwegs sind und an den Gehegen vorbeikommen. Erfahrungen über Reaktionen von Touristen und Touristinnen liegen bereits aus anderen Ländern vor, in denen Herdenschutzhunde eingesetzt werden. Touristen und Touristinnen würden nach solchen Erfahrungen zunächst verunsichert oder gar verängstigt reagieren. Auch kommt es gerade in den östlichen Ländern der EU mit besonders vielen Herdenschutzhunden immer wieder zu Attacken, auch mit verletzten Personen. Für Storz Grund genug, um Vorsorge zu treffen: „Wolfsabwehr darf bei uns keine Touristenabwehr sein. Wir brauchen Regeln.“

Auch hier gibt es für Storz allerhand Nachholbedarf. Zwar sollten laut Antwort des Umweltministeriums entsprechende Empfehlungen und Hinweise zum Umgang mit Herdenschutzhunden bei touristischen Konzepten berücksichtigt werden. Für den Schutz sollten zum Beispiel Beschilderungen mit Verhaltensempfehlungen sorgen. Bei konkreten Regeln bleibe das Ministerium aber sehr nebulös. Scharfe Herdenschutzhunde in Gehegen neben stark frequentierten Wanderwegen seien nicht empfohlen, aber auch nicht verboten. Eine Prüfung über ihre „Zauntreue“ sollten die eingesetzten Hunde absolviert haben, müssten es aber ebenfalls nicht. Zu viel "wenn" und "aber", findet Hans-Peter Storz.

 
 

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