Land erstattet rechtswidrig zurückgeforderte Corona-Hilfen
Veröffentlicht am 26.02.2026 in Landespolitik
Sondersitzung des Landtags beschließt Gesetz – Abgeordneter Storz und Landtagskandidatin
Ioannidis: „Unerträgliche Hängepartie ist beendet“
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim (c) VGH.
1800 Bürger und Unternehmen im Landkreis Konstanz erhalten die vom Land rechtswidrig zurückgeforderten Corona-Hilfen zurückerstattet. Darauf machen der Landtagsabgeordnete Hans-Peter Storz (SPD) und die Landtagskandidatin Giuliana Ioannidis aufmerksam.“ Insgesamt forderte das Land von den Betroffenen im Kreis Konstanz 12,9 Millionen Euro unrechtmäßig zurück. Doch diese Verwaltungspraxis war nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim rechtswidrig, wenn die betroffenen Selbständigen die Corona-Hilfen vor dem 8. April 2020 beantragt hatten.
Die SPD hatte seit Veröffentlichung des Gerichtsbeschlusses letzten Herbst im Landtag auf eine Erstattung der zu Unrecht zurückgeforderten Hilfsgelder gedrängt, betonte Hans-Peter Storz. Für den scheidenden Abgeordneten sei dies einerseits ein Erfolg zäher Oppositionsarbeit, andererseits sei es beschämend, wie Grüne und CDU versucht hätten, sich bis zum Wahltermin „weg zu ducken und durchzumogeln.“
„Wenn der Staat in einer Notlage Hilfen anbietet, darf er sie im Nachhinein nicht rechtswidrig zurückholen,“ erklärte Landtagskandidatin Giuliana Ioannidis. Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Seuche seien für viele Selbständige wirtschaftlich belastend und teilweise existenzgefährdend gewesen. Es sei gut, dass die grün-schwarze Landtagsmehrheit kurz vor den Wahlen ihre Fehler korrigiert habe.
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Autor: npndvfkkqv, Datum: 14.03.2026, 16:29 Uhr
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