Einsatz für Mieter

Veröffentlicht am 01.02.2013 in Bundespolitik

Baden-Württemberg will Mietrechtsänderung im Bundesrat korrigierten
Die Mieten explodieren im Kreis Konstanz und anderen Städten des Landes. CDU und FDP haben aber nichts Besseres zu tun, als durch Mietrechtsänderung die Kosten für Mieter nach oben zu treiben. Gut, dass eine Bundesratsinitiatve des Landes das ändern will, meint Hans-Peter Storz.

Werden Wohnungen weiter vermietet, sollen die Mieten maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, lobt Storz einen für Konstanz und andere Gemeinden entlang der Seehas-Linie wichtigen Vorschlag. Im bestehenden Mietverhältnis sollen Mieterhöhungen auf 15 Prozent innerhalb von 4 Jahren begrenzt werden.

„Die energetische Modernisierung von Wohnungen muss auch die sozialen Interessen der Mieter berücksichtigen. Die Anliegen der Vermieter müssen mit dem Schutz der Mieter vor rasant steigenden Kosten in Einklang gebracht werden“, sagte dazu der baden-württembergische Bundesratsminister Peter Friedrich. „Der Klimawandel fordert vorausschauende Maßnahmen im Bereich der Energieeffizienz. Das Mietrecht kann dabei jedoch nicht das primäre Steuerungsinstrument sein“, betonte der Minister. Das Mietrechtsänderungsgesetz in der vorliegenden Form lasse eine soziale Ausgewogenheit vermissen.

Baden-Württembergs Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) wies darauf hin, dass sich das soziale Mietrecht bislang in der Praxis bewährt habe. „Der Gesetzentwurf der Bundesregierung verlässt diesen Kurs“, sagte er. Das Verhältnis zwischen Vermieter- und Mieterschutz gerate in eine Schieflage: „Und das geschieht einseitig zu Lasten der Mieter.“

„Wohnraum muss auch in Zukunft bezahlbar sein. Es geht nicht an, dass alteingesessene Mieter nach vielen Jahren in Randbezirke verdrängt werden und einem solventen Klientel Platz weichen müssen, wie es derzeit in vielen Ballungszentren geschieht. Gerechte Mieten fördern den sozialen Zusammenhalt in der Gesellschaft, rasant steigende Mieten begünstigen die soziale Spaltung“, merkte Friedrich an.

Baden-Württemberg fordere eine Reihe von Nachbesserungen, stellte Friedrich heraus. Das Land wende sich gegen die Regelung, wonach bei energetischen Modernisierungen Beeinträchtigungen für die Mieter während der ersten drei Monate nicht zu einer Mietminderung führen könnten. Zudem sei eine Absenkung der Modernisierungsumlage von 11 auf 9 Prozent notwendig. „Das mindert den preistreibenden Effekt auf die ortsübliche Vergleichsmiete“, sagte der Bundesratsminister.

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