Gepflegte Restaurants mit guter Küche, gemütliche Cafés und Bars sind mehr nur als ein wichtiger Bestandteil der Tourismuswirtschaft. Gute Gastronomie ist ein Stück Lebensqualität: Das Café, die Bar und das Restaurant sind als Treffpunkte nicht wegzudenken. Egal ob für die Familienfeier, als Dorftreffpunkt, der Biergartenbesuch nach dem Kino oder der Ort, an dem sich Vereine und Gruppierungen zusammenfinden können. Ein großer Teil des öffentlichen Lebens findet in der Gastronomie statt. Wie wichtig gastronomische Angebote für das Zusammenleben ist, zeigt sich nicht zuletzt in den Orten, in denen Gastronomie bereits schmerzhaft vermisst wird.
Das Gastgewerbe mit rund 300.000 Beschäftigten in Baden-Württemberg ist jedoch großen Herausforderungen ausgesetzt. Die wirtschaftlichen Folgen der Coronapandemie sind nach wie vor spürbar. Dazu kommen seit Monaten starke Kostensteigerungen infolge der Ukrainekrise: steigende Energie- und Lebensmittelpreise setzen der Branche finanziell stark zu. Nicht zuletzt aufgrund der Abwanderung von Beschäftigten während der Pandemie leidet die Branche besonders stark unter einem Arbeits- und Fachkräftemangel. Gastronomiebetriebe müssen tageweise schließen, da nicht genug Personal zur Abdeckung bisherigen Öffnungszeiten zur Verfügung steht. Faire Löhne für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zwingend notwendig, erhö¬hen jedoch Kostendruck auf die Betriebe weiter.
Um diese Härten abzufedern, wurde die Mehrwertsteuer für Speisen befristet auf den ermäßig¬ten Steuersatz von 7 Prozent gesenkt und für das Jahr 2023 verlängert. Ab 2024 soll wieder der volle Steuersatz von 19 Prozent erhoben werden, um die durch den abgesenkten Steuersatz ver-sursachte Mehrbelastung für den Bundeshaushalt in Höhe von jährlich ca. 3,3 Mrd. Euro nicht weiter tragen zu müssen.
Für die wirtschaftlich angeschlagene Gastronomie führt diese höhere Steuerlast zu erheblichen, nur schwer tragbaren Belastungen. Die Betriebe müssten die Belastungen, soweit möglich, an ihre Gäste weitergeben. Schon jetzt ist ein Restaurantbesuch für viele Bürgerinnen und Bürger ein Restaurantbesuch zum besonderen, seltenen Erlebnis geworden.
Der ermäßigte Steuersatz für Speisen ist auch steuersystematisch sinnvoll. Es gibt keinen sachlichen Grund, warum bei zubereiteten Speisen zur Mitnahme ein anderer Steuersatz als im Restaurant gilt. Ebenso lässt sich nur schwer begründen, warum Hotelübernachtungen einen güntigeren Steuersatz unterliegen sollen als die Abgabe von Speisen im Restaurant. Auch im europäischen Vergleich ist ein verminderter Steuersatz für Speisen die Regel.
Die SPD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg unterstützt die Forderung des Gastronomiegewerbes nach einer Fortführung der Besteuerung von Speisen mit 7% über das Jahr 2023 hinaus. Wir fordern die Bundesregierung auf, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Speisen auf Dauer festzusetzen.
beschlossen am 18. Juli 2023