Um den Forderungen des Bundeskartellamtes (BKartA) zur Erhöhung des Wettbewerbs im Holzverkauf nachzukommen, hat der Ministerrat am 25.11. eine „Verpflichtungszusage“ an das BKartA beschlossen. Zentral hierbei ist die Zusage des Landes, den Holzverkauf zukünftig nach Waldbesitzarten (Körperschafts-, Privat- und Staatswald) zu trennen. Den Körperschaftswaldbesitzer/innen wird außerdem eine Wahlmöglichkeit im Bereich der Forstwirtschaftsverwaltung eingeräumt.
Der Landtagsabgeordnete Hans-Peter Storz, forstpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, kritisiert das Auftreten des BKartA im Verfahren gegen das Land. „Trotz besseren Wissens zwingt das Bundeskartellamt das Land funktionstüchtige und akzeptierte Strukturen in der Forstverwaltung aufzugeben“, so Storz. „Die aktuellen Verhandlungen zur Novellierung des Bundeswaldgesetzes hätten ein Moratorium des Kartellverfahrens gegen das Land gerechtfertigt.“ Storz begrüßt daher ausdrücklich die eingebaute Vorbehaltsklausel in der Verpflichtungszusage des Landes.