Unter Zugzwang: Ministerrat beschließt Umstrukturierungen in der Forstwirtschaft

Veröffentlicht am 27.11.2014 in Landespolitik

Um den Forderungen des Bundeskartellamtes (BKartA) zur Erhöhung des Wettbewerbs im Holzverkauf nachzukommen, hat der Ministerrat am 25.11. eine „Verpflichtungszusage“ an das BKartA beschlossen. Zentral hierbei ist die Zusage des Landes, den Holzverkauf zukünftig nach Waldbesitzarten (Körperschafts-, Privat- und Staatswald) zu trennen. Den Körperschaftswaldbesitzer/innen wird außerdem eine Wahlmöglichkeit im Bereich der Forstwirtschaftsverwaltung eingeräumt.

Der Landtagsabgeordnete Hans-Peter Storz, forstpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, kritisiert das Auftreten des BKartA im Verfahren gegen das Land. „Trotz besseren Wissens zwingt das Bundeskartellamt das Land funktionstüchtige und akzeptierte Strukturen in der Forstverwaltung aufzugeben“, so Storz. „Die aktuellen Verhandlungen zur Novellierung des Bundeswaldgesetzes hätten ein Moratorium des Kartellverfahrens gegen das Land gerechtfertigt.“ Storz begrüßt daher ausdrücklich die eingebaute Vorbehaltsklausel in der Verpflichtungszusage des Landes.

Den Beschluss des Ministerrates kann Storz dennoch mittragen. „Die Landesregierung hat einen Vorschlag erarbeitet, der für die Endnutzer nur geringfügige Änderungen vorsieht und der die hohen Standards in der Forstbewirtschaftung wahrt.“ Die einzuleitenden Umstrukturierungen im staatlichen Forstbetrieb ForstBW bieten Storz zufolge die Chance, die bisherigen Verwaltungsstrukturen im Hinblick auf Effizienz und Ressourcenverbrauch zu optimieren. 

 
 

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