Fracking am See lässt sich verhindern

Veröffentlicht am 24.05.2012 in Landespolitik

Umweltschädliche Gasförderung im Bodenseegebiet mit der umstrittenen Fracking-Methode lässt unterbinden, meint der Landtagsabgeordnete Hans-Peter Storz. Regierung und Verwaltung hätten genügend Hebel in der Hand, zieht er als Fazit aus einer Antwort des Umweltministeriums auf einen SPD-Antrag. Bild: Uschi Dreiucker - pixelio.de

Bundesregierung und Bundesrat arbeiten an gesetzlichen Regelungen, die die Möglichkeiten zur unkonventionellen Gasförderung mit Hilfe der umstrittenen Fracking-Methode stark einschränken werden, berichtet Umweltministr Franz Untersteller an den Landtag.

Das britische Unternehmen Parkyn Energy Germany Ltd. besaß bis zum 30. April 2012 eine Lizenz, um anhand einer Datenanalyse zu überprüfen, ob im Bodenseegebiet eine unkonventionelle Gasförderung möglich ist. Mittlerweile hat das Unternehmen einen Antrag auf Verlängerung der Konzession um zwei Jahre gestellt. Zuständig ist das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) beim Regierungspräsidium Freiburg. Grundsätzlich habe das Unternehmen einen Rechtsanspruch auf diese Genehmigung, teilt das Umweltministerium mit.

Erlaubt seien nach wie vor nur Datensammlungen. Technische Untersuchungen dagegen oder gar Probebohrungen seien von der Konzession nicht erfasst und müssten im Rahmen eines bergrechtlichen Betriebsplans gesondert beantragt werden. Das LGRB könne die Genehmigung verweigern, wenn den Untersuchungen überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen. Gehe von den Untersuchungen sogar eine Gefährdung des Gemeinwohls aus, wozu nach Auffassung der Landesregierung eine Gefährdung des Trinkwassers gehören würde, müsse der Antrag sogar „zwingend“ abgelehnt werden, heißt es. In diesen Fällen binde die Bergbehörde Gemeinden und Trinkwasserproduzenten frühzeitig in das Genehmigungsverfahren ein.

Dennoch sei die gegenwärtige Rechtslage unbefriedigend, meint auch Hans-Peter Storz. Denn eine zwingende Umweltverträglichkeitsprüfung sei für Probebohrungen und ähnliche Untersuchungen noch nicht vorgesehen. Das Land Nordrhein-Westfalen will dies ändern und hat daher eine Bundesrats-Initiative gestartet. Auch in der Bundesregierung werde an einem Gesetzentwurf gearbeitet, der die Umweltverträglichkeitsprüfung verbindlich vorschreibe und eine Erdöl- und Gasgewinnung in Trinkwassergebieten sogar ganz verbieten wolle.

Das weitere Verfahren hänge von zwei Gutachten ab, die bis Mitte des Jahres vorliegen sollen. So habe Nordrhein-Westfalen eine Risikountersuchung in Auftrag gegeben. Im Auftrag des Bundesumweltministeriums erstelle das Umweltbundesamt nicht nur eine Risikobewertung, sondern soll auch Empfehlungen zu den rechtlichen Regelungen und den Verwaltungsstrukturen abgeben.

Zur Landtagsdrucksache 15/1598

 
 

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