Spenden

Demokratie lebt von Diskussion und Beteiligung. Daher werbe ich auch um Spenden für den Wahlkampf. Denn ohne Werbung geht es nicht, sie dient der Information und der Wahlbeteiligung. Ich freue mich daher, wenn Sie mich über das folgende Formular mit einer Spenden unterstützen möchten!

Alternativ können Sie mir auch direkt eine Spende überweisen: Mein Wahlkampfkonto lautet: SPD Kreis Konstanz, Landtagswahl 2021 Hans-Peter Storz, bei der Sparkasse Hegau-Bodensee, IBAN: DE52 6925 0035 1055 3891 57. Bitte geben Sie Ihren Namen und Ihre Anschrift im Verwendungszweck an.

Informationen zu Spenden für meinen Wahlkampf

Ich persönlich nehme keine Spenden an. Ihre Spende geht daher auf ein Konto der SPD und wird im Rechenschaftsbericht der Partei erfasst. Wir verwenden Ihre Spende ausschließlich für den Wahlkampf im Landtagswahlkreis Singen.

Spenden an die SPD sind steuerlich absetzbar: Das Einkommenssteuergesetz (EStG) kommt Spenderinnen und Spendern mit zwei Regelungen entgegen:

  • Die Lohnsteuer/Einkommensteuer (Steuerschuld) ermäßigt sich nach § 34 EStG um 50 Prozent der Beiträge und Spenden an politische Parteien, höchstens jedoch um 825 Euro, im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten um 1.650 Euro (§ 34 EstG). Diese Steuerermäßigung gilt somit für Beiträge und Spenden bis zu insgesamt 1.650 Euro, bzw. 3.300 Euro bei Eheleuten.
  • Darüber hinaus gehende Spenden und Beiträge bis zu weiteren 1.650 bzw. 3.300 Euro können nach § 10 b Abs. 2 EStG als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Insgesamt kann ein/e Alleinstehende/r damit bis zu 3.300 Euro bei der Steuererklärung angeben, steuerlich gemeinsam veranlagte Ehepaare bis zu 6.600 Euro.

Diese Regelungen gelten NUR für „natürliche Personen“. „Juristische Personen“, gemeint sind Unternehmen wie z. B. GmbHs und Aktiengesellschaften, können ihre Spenden nicht steuerlich geltend machen.

Zuwendungen eines Spenders, auch eines Unternehmens, die im Jahr 10.000 Euro übersteigen, werden mit Namen und Adresse des Spenders im Rechenschaftsbericht der Partei veröffentlicht. Spenden über 50.000 Euro müssen dem Präsidenten des Deutschen Bundestages gemeldet werden, der diese dann zeitnah veröffentlicht.

Sollten Sie weitere Fragen zu den rechtlichen Bedingungen Ihrer Spende an die SPD haben, wenden Sie sich bitte an: spenden(at)spd.de

Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung!

 
 

Mit meinem Terminüberblick möchte ich Ihnen einen Einblick in meinen Terminkalender geben. Nicht alle Termine, die ich wahrnehme, sind öffentlich zugänglich. Bei Interesse an einer Teilnahme wenden Sie sich daher bitte an die jeweiligen Veranstaltenden.