Auch die weiteren Zugeständnisse der Landesregierung im Bereich der Holzvermarktung konnten das Bundeskartellamt nicht überzeugen. Im jüngsten Schreiben des Kartellamtes an die Landesregierung wurden nunmehr sogar zentrale Tätigkeiten zur Sicherung der Nachhaltigkeit und der Funktionenvielfalt der Wälder als wirtschaftliche Aktivitäten eingestuft, die dem Wettbewerbsrecht unterliegen. Hierunter fallen etwa die Forsteinrichtung, die forsttechnische Betriebsleitung und der forstliche Revierdienst. Die Landesregierung hat daraufhin ihre Verpflichtungszusage an das Kartellamt am 26.01. zurückgezogen.