Chance und Auftrag

Veröffentlicht am 23.07.2012 in Kommunalpolitik

Der Singener Bürgerentscheid ist unwirksam, weil sich zu wenig Bürger für die Aufhebung des Ratsbeschlusses zur Krankenhauskooperation ausgesprochen hatten. Das Ergebnis ist für die Krankenhäuser im Kreis "sowohl eine große Chance als auch ein verbindicher Arbeitsauftrag", sagte Hans-Peter Storz. Seine Erklärung hat folgenden Wortlaut:

„Das Ergebnis des Singener Bürgerentscheids ist für die Krankenhäuser im Kreis sowohl eine große Chance als auch ein verbindlicher Arbeitsauftrag. Wenn der Gemeinderat morgen seinen Beschluss bekräftigt, steht einer engen Zusammenarbeit der Krankenhäuser im Kreis nichts mehr im Wege. Alle Patienten können davon profitieren, wenn die Häuser ihre medizinisches Angebot abstimmen und so hohe Qualität im ganzen Kreis in allen Fachrichtungen sicherstellen. Das ist die große Chance. Das Ergebnis der Abstimmung zeigt aber auch, Krankenhausträger, Geschäftsführer und ärztliche Leitung müssen durch gute Information und gute Arbeit vorhandenes Misstrauen unter den Singener Bürgern langsam, aber stetig abbauen. Das ist unser gemeinsamer Auftrag.

Jetzt heißt es für alle, sich an die demokratischen Grundregeln zu halten. Das Quorum wurde nicht erreicht und über 3000 Stimmen für den Klinikverbund und ein hoher Anteil von Nichtwählern, die im Vorfeld schon deutlich gemacht haben, dass ihnen die Zusammenhänge zu komplex sind und sie die Entscheidung dem Gemeinderat überlassen wollen, sprechen eine deutliche Sprache.

Veronika Netzhammer ist unglaubwürdig, wenn sie fordert, den Beschluss zur Krankenhauskooperation aufzuheben, obwohl kein wirksamer Bürgerentscheid zustande kam. Als sie noch Landtagsabgeordnete war, wollte sie von geringeren Hürden und niedrigeren Quoren bei Volks- und Bürgerentscheiden nie etwas wissen. Ihre Forderung im Angesicht der Niederlage ist daher das Nachtreten der enttäuschten, schlechten Verliererin. Denn sie ist gestern zum dritten Mal gescheitert: Sie fand keine Unterstützung im Gemeinderat, das von ihr initiierte Bürgerbegehren war rechtswidrig und beim Bürgerentscheid, den der Gemeinderat trotzdem beschlossen hatte, fehlten trotz ihrer Kampagne fast 2000 Stimmen.

 
 

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